Institut für Gesundheitsforschung und Bildung (IGB)

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BAföG

Staatliche Förderung gibt es nach dem sogenannten Bundeausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Fördermittel nach dem BAföG gibt es, wenn Studierende und ihre Eltern, ihr/e Ehepartner/in oder Partner/in in eingetragener Lebensgemeinschaft nicht allein in der Lage sind, die Kosten des Lebensunterhalts und der Ausbildung zu tragen. Studierende erhalten dabei unter bestimmten Voraussetzungen monatliche Leistungen, im Regelfall ist die Hälfte der Leistungen ein zinsfreies Darlehen und die zweite Hälfte ein Zuschuss. BAföG erhält in der Regel nur, wer sein Studium vor dem 30. Lebensjahr oder das Masterstudium vor dem 35. Lebensjahr aufnimmt. Ausnahmen sind hier aber möglich, unter anderem der Erwerb der Hochschulreife auf dem zweiten Bildungsweg oder die Zulassung zum Studium aufgrund beruflicher Qualifikationen können geltend gemacht werden.

Der Antrag kann online gestellt werden. Für Beratung und die Bearbeitung der Anträge ist das Studentenwerk Osnabrück zuständig. Alle Informationen rund um das Thema finden Sie im BAföG-FAQ des Studentenwerks Osnabrück. Die BAföG-Beauftragte des Instituts für Gesundheitsforschung und Bildung ist Amiena Bartels.

Beachten Sie bitte, dass zum fünften Semester ein Leistungsnachweis (Voraussetzung für die Eignungsbescheinigung nach § 48 BAföG; auch Formblatt 5 genannt) erbracht werden muss, alle Informationen hierzu finden Sie hier.